Duales System: Vom Grünen Punkt zum Gelben Sack

Wir sammeln für Klima und Ressourcen

Bereits seit 2014 führt die Firma Mittelstädt im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD) im Kreis Northeim die Sammlung der Gelben Säcke durch. Darin werden Verpackungsabfälle aus Metall, Kunststoff oder Verbundmaterialien gesammelt und entsorgt.


Duales System: Vom Grünen Punkt zum Gelben Sack

Wir sammeln für Klima und Ressourcen

Bereits seit 2014 führt die Firma Mittelstädt im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD) im Kreis Northeim die Sammlung der Gelben Säcke durch. Darin werden Verpackungsabfälle aus Metall, Kunststoff oder Verbundmaterialien gesammelt und entsorgt.

Wer ist verantwortlich für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungen?

Die dualen Systeme organisieren auf Grundlage des Verpackungsgesetzes die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen in Deutschland.

  1. Hersteller und Inverkehrbringer sind verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, um die Rücknahme und Verwertung ihrer Verkaufsverpackungen zu gewährleisten.
  2. Verpackte Produkte werden in Verkehr gebracht und von Verbrauchern im Handel gekauft.
  3. Abfalltrennung durch Verbraucher der Verpackungen im Haushalt (z.B. Gelber Sack, Papiertonne, Glascontainer).
  4. Sammlung durch lokale Entsorger (in Abstimmung mit den Kommunen).
  5. Sortierung der Wertstoffe nach Materialien in Sortieranlagen.
  6. Verwertung der unterschiedlichen Materialien zum Beispiel zu Kunststoff-Rezyklaten. Anschließend Veredelung der Rezyklate zu Rohstoffen für verschiedene Industrien beispielsweise für neue Produkte und Verpackungen.

Was machen die dualen Systeme?

Die dualen Systeme in Deutschland organisieren mit ihren Dienstleistern aus der Abfall- und Recyclingbranche die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Hierfür melden Industrie und Handel jeweils ihre auf in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungsmengen nach Materialart und bezahlen für die zu erbringenden Dienstleistungen entsprechende Beteiligungsentgelte (auch Lizenzentgelte genannt) an das duale System, mit dem sie zusammenarbeiten.

Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das geltende Verpackungsgesetz. Die dualen Systeme sind dafür verantwortlich, dass die vom Gesetzgeber nach Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Verwertungsquoten erreicht werden.

Warum heißt es „duales System“?

Das duale System entstand in Deutschland als privatwirtschaftlich organisiertes, zusätzliches, also „duales“ Erfassungssystem neben dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystem, das die Kommunen und Landkreise verantworten. Es wurde mit der 1991 in Kraft getretenen Verpackungsverordnung als Lösung für die steigenden Mengen an Verpackungsabfall eingeführt. Mit der Verordnung wurden erstmals Produzenten, Händler und Konsumenten verpflichtet, sich an einer Lösung für die Müllentsorgung zu beteiligen.

Welche Rolle spielt der Bürger?

Das Sammel- und Sortierverhalten der Bürger ist für ein erfolgreiches Recycling fundamental !

Denn nur, wenn möglichst viele Verpackungen gesammelt und korrekt getrennt werden, sind
die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, hohen Recyclingquoten erfüllbar.

Gebrauchte Verpackungen dürfen auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden. Denn dann werden sie verbrannt und stehen für das Recycling nicht mehr zur Verfügung. Das gilt auch umgekehrt: Restmüll darf unter keinen Umständen in den Sammelbehältnissen für gebrauchte Verpackungen (Gelber Sack, Papiertonne, Glascontainer) landen. Der Restmüll beeinflusst das Recycling der gesammelten und korrekt getrennten Verpackungen extrem negativ bzw. macht es teilweise unmöglich. Diese Zusammenhänge sind dem Gesetzgeber bewusst. Daher hat er mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 neben der Erhöhung der Recyclingquoten auch erstmals die Bürger in die Pflicht genommen und ihnen die getrennte Sammlung gebrauchter Verpackungen gesetzlich vorgeschrieben (§13 Verpackungsgesetz und Begründung).

Wie wird die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen finanziert?

Alle Hersteller und Händler (online und stationär) sowie Importeure und ausländische Exporteure, die in Deutschland verpackte Waren auf den Markt bringen, müssen sich bei einem dualen System beteiligen und bezahlen für die Umsetzung der Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sogenannte Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an das duale System. Diese Entgelte werden grundsätzlich im Produktpreis einkalkuliert. Der Endverbraucher bezahlt somit beim Kauf der verpackten Ware auch die Entsorgungs- und Verwertungsleistung. Die Höhe richtet sich verursachergerecht nach dem Gewicht und dem Material der Verpackung. Die dualen Systeme bezahlen mit ihren Einnahmen im Wesentlichen die Entsorgungsunternehmen für ihre Sammel-, Sortier- und Verwertungsleistung, die Kommunen für Containerstandfläche, Reinigung der Containerstandfläche und Abfallberatung, die Zentrale Stelle für ihre Registrier-, Prüf- und Kontrollaufgaben sowie die bundesweite Initiative “Mülltrennung wirkt“ für Verbraucher. Zusätzlich müssen die dualen Systeme ihre Personal- und Nebenkosten aus den Einnahmen decken.

Haben Gewerbetreibende Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl gelber Säcke und kostenfreie Abholung?

Nein, seit dem 1.8.2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Geregelt wird hier das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Verwertung von Verpackungen (Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen und Transportverpackungen etc.) Im Einzelnen handelt es sich dabei um Papier & Karton, Kunststoffe, Glas, Eisenmetalle, Aluminium sowie Verbundwerkstoffe, so genannte B2B Verpackungen.

Betroffen von dieser neuen Gesetzesregelung und damit ausgeschlossen von der kostenfreien Abholung, sind alle Erstinverkehrbringer und Folgevertreiber solcher Verpackungsmaterialien wie Hersteller, Importeure und Händler (mehr dazu). Private Haushalte und Haushaltsähnliche Anfallstellen sind von diesem Gesetz ausgenommen. Damit ist eine limitierte Anzahl von max. 12 gelben Säcken pro Anfallstelle erlaubt. Für größere Mengen gewerblicher Verpackungen erhalten Sie bei uns die kostenpflichtigen grünen Säcke. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Wie viel bezahlt der Endverbraucher beim Kauf verpackter Ware für die Entsorgungs- und Verwertungsleistung mit?

Die Erfassung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen über die dualen Systeme in Deutschland kosten jeden Bürger durchschnittlich circa 18 Euro im Jahr. Die Entsorgungs- und Recyclingkosten für Verpackungen bezahlen die Verbraucher über den Produktpreis bereits an der Kasse. Die Kosten werden zunächst von Handel und Industrie als den Produktverantwortlichen getragen. Sie sind nicht in den Müllgebühren enthalten!

Lässt sich durch Mülltrennung Geld sparen?

Ja, die Abfallgebühren für die Restmülltonne werden auf Basis der Menge oder des Gewichts des produzierten Abfalls berechnet. Dagegen sind die Gelben Säcke, Papiertonnen und Glascontainer, die Abfälle sammeln, um sie anschließen deinem Recyclingpfad zuzuführen, kostenlos. Durch richtige Mülltrennung können Sie dazu beitragen, dass weniger Abfall in die teure Restmülltonne gelangt. Das kann zu niedrigeren Abfallgebühren führen.

Die wichtigsten Tipps und Tricks für das richtige Trennen Von Verpackungen

  1. Verpackungen werden je nach Materialart in unterschiedlichen Abfalltonnen gesammelt: Gelbe Tonne und Gelber Sack, Glascontainer und Papiertonne.
  2. Unterschiedliche Verpackungsbestandteile müssen voneinander getrennt entsorgt werden (zum Beispiel Verpackungen und ihre Deckel), um das Recycling zu ermöglichen.
  3. Verpackungen sollten nicht ineinander gestapelt werden.
  4. Verpackungen müssen nicht ausgewaschen werden, aber restentleert sein.
  5. Restmüll darf nicht in den o.g. Sammelbehältnissen (Gelber Sack, Papiertonne und Glascontainer) entsorgt werden. Das Recycling der gesammelten Verpackungen wird so unmöglich.

Wo werden Akkus und Batterien entsorgt?

Leere Batterien und Akkus können bei der nächsten Sammelstelle abgegeben werden. Eine kostenlose Batterieentsorgung ist beispielsweise hier möglich:

  • Händler und Verkäufer (z. B. Sammelboxen in Drogerien, Supermärkten, Elektro-Fachgeschäften, Tankstellen)
  • Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe
  • Bürgerbüros
  • Schadstoffmobile

Alte Batterien und Akkus gehören nicht in den gelben Sack ebenso nicht in den Hausmüll!

Werden Batterien über den Hausmüll entsorgt, gehen Wertstoffe wie Stahl, Zink und Aluminium verloren, die ansonsten recycelt werden können. Außerdem besteht die Gefahr, dass Batterien durch Kurzschlüsse in Mülltonnen oder Sortieranlagen Brände verursachen.

Wie werden Leuchtmittel wie z. B. Energiesparlampen entsorgt?

Leuchtmittel wie LED-Lampen, Energiesparlampen und alte Glühbirnen gehören nicht in den Gelben Sack. Auch die Restmülltonne ist für die meisten modernen Leuchtmittel oder z. B. für Lichterketten tabu. Sie können bei Sammelstellen oder beim Wertstoffhof abgegeben werden. Lediglich Glühbirnen und Halogenlampen können über die Restmülltonne entsorgt werden.

Was sind die häufigsten Fehlwürfe?

Durchschnittlich etwa 30 Prozent der in den Gelben Tonnen und Gelben Säcken gesammelten Abfälle gehören dort nicht hinein. Das entspricht rund 750.000 Tonnen pro Jahr in absoluten Zahlen. Von Verbraucher*innen falsch sortierte Abfälle (zum Beispiel Restmüll) in der Gelben Tonne und im Gelben Sack erschweren das Recycling erheblich und machen es teilweise sogar unmöglich.

Wie werden Verpackungen recycelt?

Sehen Sie die Abläufe einer Sortieranlage in diesem kleinen Film

Durch unseren Konsum verbrauchen wir viel mehr Ressourcen, als unsere Erde für uns bereitstellen kann.

Deshalb ist es wichtig, mit diesen Wertstoffen sorgfältig umzugehen und sie im Kreislauf zu halten, z.B. durch Verpackungsrecycling.

Doch wie werden leere Verpackungen aus dem Gelben Sack, aus der Papiertonne und dem Glascontainer recycelt?

Die Antwort finden Sie in diesem kleinen Film

Was muß ich beachten bei der Befüllung und Bereitstellung gelber Säcke ?

Unsere Trenntabelle zum Gelben Sack finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

Um unnötige Reklamationen zu vermeiden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die gelben Säcke am Abholtag bis spätestens 6:00 im öffentlichen Raum (am Rand des Bürgersteiges) bereitzustellen sind, da es uns rechtlich untersagt ist, private Grundstücke zu betreten! Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Säcke (keine undurchsichtigen Säcke) und befüllen diese nur so weit, dass sie sich gut greifen lassen. Unsere Mitarbeiter sind angehalten nicht ordnungsgemäß befüllte und / oder bereitgestellte Säcke liegen zu lassen! Bitte vermeiden Sie ein Zuparken von Wendehammern und engen Straßen. Unsere Fahrzeuge benötigen, laut Straßenverkehrsordnung, eine Mindestdurchfahrtbreite von 3m und eine Mindestdurchfahrthöhe von 4m. Sackgassen dürfen von unseren Fahrzeugen, laut Vorschrift der Berufsgenossenschaft nur bis zu 150 m rückwärts befahren werden. Die Rückwärtsfahrt erfordert, dass die Sicht des Fahrpersonals durch Rückspiegel nicht behindert ist z.B. durch Bäume, Äste, Strauchwerk und dergleichen. Bei Behinderung durch Baustellen ist die bauausführende Firma verpflichtet, die Abfälle an dafür eingerichtete Sammelstellen zu transportieren. In engen Straßen sind die Büsche und Bäume so einzukürzen, dass ein ungehindertes Befahren möglich ist. Bei windigen Wetterlagen bitten wir Sie, die Säcke nicht festzubinden, sondern mit einem Stein oder Brett zu beschweren. Nutzen Sie bitte für die Abholung von Altglas stabile Behälter (keine Kartons), welche beim Heben und Ausleeren nicht bersten und aus denen ggfls. Regenwasser ablaufen kann. Bei Fehlwürfen, defekten oder ungeeigneten Gefäßen erfolgt eine Kennzeichnung durch uns mit der Bitte um Nachbesserung bzw. Austausch. Bitte unterstützen Sie unser Ladepersonal im eigenen Interesse eines reibungslosen Ablaufs. Danke für Ihr Verständnis!